Icon Suche Icon Formular Icon Info Icon User Icon Sprechblase Zum Inhalt springen

Glossar Was bedeutet eigentlich.…?

Abgangsentschädigung

Entgelt im Zusammenhang mit einem Dienstaustritt, spezielle Lohnart

Abr-Nr

Abrechnungsnummer

Abs.

Absatz, z.B. zur Unterteilung eines Gesetzesartikels

AHV

Alters- und Hinterlassenenversicherung

AHV-Ausweis

Versicherungsausweis

AHV-Beitrag

Die Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden leisten gleich hohe (paritätischen) Beiträge

AHV-Beitragspflicht

Die Pflicht, Beiträge zur Finanzierung der AHV zu entrichten, ist gesetzlich festgelegt

AHV-Gesetz

AHVG

AHV-Lohnsumme

Darunter wird i.d.R. die Summe aller AHV-Löhne eines Betriebes in einem Kalenderjahr verstanden

AHV-Organe

Organe, die im Dienst der AHV stehen wie z.B. AHV-Ausgleichskassen, Zentrale Ausgleichsstelle in Genf (ZAS), Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) etc.

AHV•IV•EO

(Eidgenössische) Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung

AHVG (AHV-Gesetz)

Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

AHVV

Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.

AK

Ausgleichskasse

Akontobeitrag

Während des Jahres entrichten die Arbeitgeber anstelle der genauen Beiträge lediglich Akontobeiträge; die genauen Beiträge werden direkt nach Ablauf des Kalenderjahres aufgrund der Lohnabrechnung ermittelt und – unter Anrechnung der erhobenen Akontobeiträge – in Rechnung gestellt (Jahresausgleich). Analoges gilt auch für die Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen

ALPS

Datenaustausch zwischen Unternehmen und der Ausgleichskasse (Applicable Legislation Platform Switzerland)

Altersrente

Rente, deren Anspruch jemand bei Erreichen des AHV-Referenzalters erwirbt.

ALV

Arbeitslosenversicherung

ALV-Beitrag

Die Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden leisten gleich hohe (paritätischen) Beiträge

AMat

Assurance-maternité; MSV

ANobAG

Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber

Ansatz

Tarif, Beitragssatz, Beitragsansatz

Arbeitgeber Zürich VZH

Unterverband unserer Gründerorganisation VZA

Arbeitgeberbeitrag

Beitrag des Arbeitgebers an die AHV, IV, EO, ALV, BVG, UV usw.

Arbeitgeberkontrolle

Die Arbeitgeber werden periodisch kontrolliert, womit die gesetzeskonforme Abrechnung der Löhne bzw. die lückenlose Ablieferung der Beiträge sichergestellt wird

Arbeitnehmerbeitrag

Beitrag des Arbeitnehmers an die AHV, IV, EO, ALV, BVG UV usw., meist in Form von Lohnabzügen

ArG

Arbeitgeber, Arbeitsgesetz

ArN

Arbeitnehmer

Art.

Artikel; Gesetzes-, Verordnungsartikel etc.

ATSG

Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts

Aufschub

Rentenaufschub, Zahlungsaufschub

Ausbildungszulagen

Zulagen im Sinne des Kinderzulagengesetzes

AVIG

Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung

AVIV

Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung

AZA

Ausgleichskasse Zürcher Arbeitgeber, AK-Nr. 65

Beitragsmarken

Bis Ende 1998 konnten bestimmte Versicherte ihre Beitragspflicht durch den Kauf von Beitragsmarken erfüllen

Betreuungsgutschrift

Gutschrift für die Betreuung von nahen Verwandten

Betriebskapital

Das vom Selbständigerwerbenden in seinen Betrieb investierte eigene Kapital

BGSA

Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Bst.

Buchstabe, z.B. zur Unterteilung eines Gesetzesartikels

BSV

Bundesamt für Sozialversicherungen

BUV

(Obligatorische) Berufsunfallversicherung

BVG

Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

BVV (1, 2…)

Verordnung über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge

CO2

Rund zwei Drittel der Erträge aus der CO2-Abgabe werden an die Bevölkerung und die Wirtschaft über die Krankenversicherer und die AHV-Ausgleichskassen zurückverteilt.

connect

Über die eBusiness-Plattform «connect» haben unsere Mitgliedfirmen die Möglichkeit, eine Vielzahl von Geschäftsfällen papierlos mit uns abzuwickeln, was eine wirksame administrative Entlastung darstellt. Sämtliche Daten werden verschlüsselt übermittelt.

connectnummer

Nummer zur Identifikation in unserer eBusiness-Plattform «connect»

delDF

Delegierte Dossierführung

Doppelter Mindestbeitrag

Die eigenen Beiträge sowie jene des nichterwerbstätigen Ehepartners gelten u.U. als bezahlt, wenn der erwerbstätige Ehegatte wenigstens den doppelten Mindestbeitrag entrichtet

DSG

Bundesgesetz über den Datenschutz

eAHV

Zusammen mit Vertretern der Durchführungsstellen, den IT der Durchführungsstellen, dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) sowie Dritten definiert und erarbeitet eAHV-IV Schnittstellen und Standards für den Datenaustausch.

eAHV/IV

Selbsthilfeorganisation der AHV- und IV-Durchführungsstellen mit der Zielsetzung, die Unternehmen von administrativen Arbeiten zu entlasten

EAK

Eidgenössische Ausgleichskasse

EESSI

Elektronischer Austausch von Sozialversicherungsdaten

Einkommensteilung

Einkommen, welche beide Partner während ihrer Ehe erzielten, werden je zur Hälfte dem Konto des andern Partners gutgeschrieben (Synonym: Splitting)

EL

Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe.

ELG

Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung

ELM

Einheitliches Lohnmeldeverfahren

Entsandte

Personen, welche zwecks Erfüllung einer bestimmten, meistens zeitlich befristeten Mission in ein anderes Land entsandt werden.

EO

Erwerbsersatzordnung

EOG

Bundesgesetz über den Erwerbsersatz

EOV

Verordnung zum Erwerbsersatzgesetz

Ergänzungsleistungen

siehe EL

Erste Säule (1. Säule)

Synonym für AHV und IV; Volksversicherung

Erwerbsortsprinzip

Der Erwerbstätige untersteht der Sozialversicherung des Staates, auf dessen Gebiet die Erwerbstätigkeit ausgeübt wird

Erziehungsgutschrift

Gutschrift für die Erziehung von Kindern unter 16 Jahren

ESR

Einzahlungsschein mit Referenznummer

EU

Europäische Union

EVG

Eidgenössisches Versicherungsgericht

EZAG

Elektronischer Zahlungsauftrag der Postfinance

FAK

Familienausgleichskasse

FAK-Beitrag

Zur Finanzierung werden zu Lasten der Arbeitgebenden Beiträge erhoben

Familienzulage

Sammelbegriff für Leistungen der Familienausgleichskassen wie Kinderzulagen, Ausbildungszulagen, Geburtszulagen usw.

FamZG

Bundesgesetz über die Familienzulagen

FZA

Freizügigkeitsabkommen, Familienausgleichskasse Zürcher Arbeitgeber

GAV

Gesamtarbeitsvertrag

GebZ

Geburtszulage

Gesamtauszug

Zusammenfassung aller IK in einem einzigen Auszug

HR

Handelsregister

IK

Individuelles Konto, auf diesem werden die Einkommen aufgezeichnet, von denen AHV-Beiträge entrichtet wurden

Inkasso

Einzahlungs- und Bezugsverfahren (inkl. Massnahmen wie Mahnung, Betreibung etc.)

IV

Invalidenversicherung

IVG

Bundesgesetz über die Invalidenversicherung

IVS

IV-Stelle

IVV

Verordnung über die Invalidenversicherung

KAK

Kantonale Ausgleichskasse

Kapitalabfindung

(i.d.R. einmalige) Abfindungssumme, z.B. beim Ausscheiden aus dem Betrieb oder bei Eintritt eines Versicherungsfalls

KGV

KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (Unterverband unserer Gründerorganisation VZA)

KiZu

Kinderzulage

Kreisschreiben

Rundbrief, Rundschreiben, breitgestreute Information, Mittel zur Orientierung eines ausgewählten Personenkreises

KS

Kreisschreiben

KTG

Krankentaggeld

KVG

Bundesgesetz über die Krankenversicherung

KVV

Verordnung über die Krankenversicherung

KZ

siehe KiZu

LB

Lohnbescheinigung

LSV

Lastschriftverfahren

massgebender Lohn

Fachbegriff für den beitrags- bzw. ahv-pflichtigen Lohn des Arbeitnehmers, der vom Arbeitgeber mit seiner Ausgleichskasse abzurechnen ist

Maximalrente

Höchstmöglicher Wert, der eine Rente erreichen kann

ME

Mutterschaftsentschädigung

Minimalrente

Niedrigster Wert einer Rente (entspricht der Hälfte der Maximalrente)

Mitglied-Nr

Abrechnungsnummer

MSE

Mutterschaftsentschädigung

MSV

Mutterschaftsversicherung

MV

Militärversicherung

MVG

Bundesgesetz über die Militärversicherung

NE

Nichterwerbstätige(r)

NNSS

Kurzbezeichnung des Projekts "Neue Versichertennummer in der AHV" (Nouveau Numéro de Sécurité Sociale)

OR

Obligationenrecht

paritätisch

Hälftig, zu gleichen Teilen, von beiden Sozialpartnern (Arbeitgebern und Arbeitnehmern) geschuldet

PK

Pensionskasse

Plafonierung

Wenn beide Ehepartner rentenberechtigt sind, müssen unter Umständen die beiden Einzelrenten gekürzt werden; die Summe beider Renten darf einen gewissen Rentenbetrage nicht übersteigen.

QSt

Quellensteuer

Realisierungsprinzip

Wird ein Erwerbseinkommen unter demjenigen Jahr ins IK eingetragen, in welchem das Geld ausgerichtet bzw. gutgeschrieben wurde, so erfolgt diese Eintragung nach dem Realisiserungsprinzip

Rechtsmittelbelehrung

Fester Bestandteil von Verfügungen, mit der auf Form, Inhalt und Fristen hingewiesen wird, die bei einer Einsprache oder bei einer Beschwerde zu beachten sind

Reinvermögen

Vermögen nach Abzug der Schulden

Rekap, Rekapitulation

Zusammenfassung, Zusammenzug

RSA

Revisionsstelle der Ausgleichskassen

SAK

Schweizerische Ausgleichskasse

SchKG

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs

SE

Selbständigerwerbende(r)

SECO

Staatssekretariat für Wirtschaft

SHAB

Schweizerisches Handelsamtsblatt

Splitting (bei Scheidung)

siehe Einkommensteilung

SUVA

Schweizerische Unfallversicherungsanstalt

SVA (ZH)

Sozialversicherungsanstalt (des Kantons Zürich)

SVR

Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer)

SWAP

Rentenantragsverfahren Schweiz - EU (Swiss Web Application Pension)

swissdec

Nicht gewinnorientiertes Gemeinschaftsprojekt mehrerer unabhängiger Partner und das Qualitätslabel für den elektronischen Datenaustausch zwischen Unternehmen und Versicherern sowie Behörden.

Umlageverfahren

Die AHV wird nach dem sogenannten Umlageverfahren finanziert. Dabei werden die laufenden Verpflichtungen mit den laufenden Einnahmen finanziert, die Einnahmen werden umgelegt.

UV

Unfallversicherung

UVG

Bundesgesetz über die Unfallversicherung

UVV

Verordnung über die Unfallversicherung

VA

Versicherungsausweis

VAK

Verbandsausgleichskasse

VAV

Vereinfaches Abrechnungsverfahren

Vergütungszins

Zinsen, die gewährt werden auf nicht rechtzeitig zurückerstattete Beiträge, oder auf vereinnahmte Beiträge, die nicht geschuldet gewesen wären

Verjährungsfrist

Zeitraum, nach dessen unbenütztem Ablauf ein Anspruch, eine Forderung, eine Verpflichtung, ein Zurückkommen usw. endgültig verwirkt ist (nicht mehr geltend gemacht werden kann)

Versichertennummer

AHV-Nummer

Vertragsstaat

Als Vertragsstaat wird der Staat bezeichnet, der mit einem oder mehreren anderen einen Vertrag schließt oder geschlossen hat

Verwaltungskosten

Kosten, die durch Verwaltungstätigkeit verursacht wird

Verzugszins

Zinsen, die in Verzug geratene Beitragsschuldner (oder Leistungserbringer) zu bezahlen haben

VgZ

siehe Vergütungszins

VSE

Vaterschaftsentschädigung

VSt

Verrechnungssteuer

VZA

Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen; sie ist die Gründerorganisation der AZA im Sinn des AHV-Gesetzes

VZAI

Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberverbände der Industrie (Unterverband unserer Gründerorganisation VZA)

VZH

Siehe Arbeitgeber Zürich VZH

VzZ

Verzugszins

Zahlungsaufschub

Gesetzlich vorgesehene Zahlungserleichterung; hat den Stellenwert der Mahnung

Zahlungsperiode

Periode, für welche die Akontobeiträge erhoben werden, i.d.R. vierteljährlich oder monatlich

Zahlungstermin

Zeitpunkt, bis zu welchem eine Zahlung auf dem Konto der Ausgleichskasse eingehen muss

ZAS

Zentrale Ausgleichsstelle (in Genf)

ZBV

Zürcher Bankenverband (Unterverband unserer Gründerorganisation VZA)

ZGB

Schweizerisches Zivilgesetzbuch

ZIK

Zusammenruf der IK